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Supporters Karlsruhe 1986 e.V.

18.02.2012

KSC-Satzung: Einmischen und mitbestimmen!

Kategorie:

die Neugestaltung der Vereinssatzung geht in die Schlussphase. Die neue Satzung bildet auf Jahre hinaus die Grundlage der Vereinsarbeit und ein entscheidendes Fundament für die Zukunft des KSC.


Am 7. März 2012 soll in einer abschließenden Sitzung der Satzungskommission diejenige Fassung erstellt werden, die dann in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung als Gesamtwerk und ohne weitere Diskussion von Einzelpunkten zur Abstimmung kommen wird. Zwischenstände zählen nicht, ein Spiel dauert bis zum Schlusspfiff, also jetzt schon unser Aufruf: kommt zahlreich zur Abstimmungsversammlung!

Mit diesem Newsletter erhaltet Ihr die momentan gültige Entwurfsfassung. Bitte lest sie aufmerksam durch und richtet Eure letzten Einwände/ Bemerkungen/Änderungswünsche noch vor dem 7.3.2012 an die Satzungskommission.

Sobald die endgültige Fassung verbindlich vorliegt, werden wir im Vorfeld der noch zu terminierenden a.o. KSC-MGV eine Infoveranstaltung zur neuen Satzung organisieren. Ort und Termin werden wir wie gewohnt rechtzeitig bekannt geben.

Wie beurteilen wir den vorliegenden Entwurf? 4 wichtige Passagen möchten wir herausgreifen.

  1. Absolute Priorität im neuen Satzungsentwurf hat für uns die "geschäftsführende Ebene", also die Zusammenarbeit der beiden Organe Präsidium und Verwaltungsrat. In unserer Eingabe vom 11.10.2011 forderten wir „Mehr Transparenz und effektivere Kontrolle!“ und damit verbunden das Einziehen genau formulierter „Leitplanken“. Also klare Regeln, klare Zahlen, klare Geschäftsvorgänge, entsprechende Sicherungsmechanismen und eindeutige Verantwortlichkeiten. Diese Forderung sehen wir in der beigefügten Entwurfsfassung (S.21/22 im pdf) unter § 17, 3 Zustimmungspflichtige Geschäfte im Verhältnis Präsidium und Verwaltungsrat ausreichend detailliert berücksichtigt. Gerade in Verbindung mit § 25 Haftung des Vereins, seiner Organe und seiner Mitglieder schaffen diese beiden Paragraphen ausreichende Kontrollmöglichkeiten, also genau die „scharfen Zähne“, die wir immer gefordert hatten. Eine - immer noch mögliche - Aufweichung dieser jetzt sehr viel enger gefassten Spielräume werden wir auf keinen Fall akzeptieren.
  2. In § 3 Gemeinnnützigkeit und Vereinsvermögen wird unter Punkt 3. (S.4 im pdf) die Möglichkeit der Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung eröffnet. Unter den im Entwurf beschriebenen Vorgaben (2/3-Mehrheit, Wahrung der „50+1 - Regel“, kein Investorenclub etc.) halten wir dies für so notwendig wie richtig und stimmen dieser Formulierung grundsätzlich zu.
  3. Unter § 11 Organe wird mit Punkt 10 (S.14 im pdf) die Schwelle für die Abwahl von Mitgliedern eines Vereinsorgans (z.B. eines Präsidiums) sehr viel höher gesetzt als in der Vergangenheit. Unter § 15 Abstimmungen und Wahlen wird das Wahlverfahren durch die Einführung von Listen- und Blockwahl verkürzt und vereinfacht (§ 15, 5, S.18 im pdf). Die einzelnen Wahlmöglichkeiten werden insgesamt zwar deutlich einschränkt, aber „Marathonveranstaltungen“ wie in der Vergangenheit werden so in Zukunft verhindert – ein für uns akzeptables Argument.
  4. Der Paragraph § 20 Aufgaben des Vereinsrates bleibt im Entwurf fast unverändert, die Regeln der Zusammenarbeit im Grunde weiterhin eine „dehnbare Auslegungssache“. In unserem Newsletter vom 14.12.2011 betonten wir jedoch die wichtige Position des Vereinsrates als basisdemokratisches Element im KSC, als eigenständiges Gremium der Abteilungen und Mitglieder. Dies gilt für uns nach wie vor uneingeschränkt. Die Formulierungen in der Satzung könnten „den Buchstaben nach“ ja eigentlich auch genügen, jedoch müssen die Möglichkeiten der Satzung in der Gremienarbeit auch vom Vereinsrat deutlicher eingefordert und vom Präsidium respektiert und gelebt werden. Konkrete Formulierungsvorschläge wird der Vereinsrat in einer Sitzung am 28.02.2012 besprechen und eine klare Stellungnahme für die Sitzung der Satzungskommission formulieren.

 

P.S.1: KSC-Mitglieder können unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer Ihre Anregungen per mail – nur noch bis zum 7.März !!! – an die Satzungskomission richten. Bitte nutzt hierzu das Formular auf der
Internetseite des KSC: http://www.ksc.de/verein/satzungskommission.html
P.S.2: Mitbestimmen – mitentscheiden – KSC - Mitglied werden!
a) Den Aufnahmeantrag gibts an der Geschäftsstelle oder auf der Internetseite des KSC: http://www.ksc.de/verein/mitglied-werden.html.
b) Falls Ihr Euch für unser Angebot einer Doppelmitgliedschaft entscheidet, benutzt bitte das Formular
auf unserer Homepage: http://www.supporters-karlsruhe.de/mitgliedschaft/kscmitgliedschaft.html oder unserem Flyer-Mitgliedsantrag. Dieser kann am Supporters-Container im Wildpark ausgefüllt und abgegeben werden.

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