DFB-Urteil zum Wildparkabschied

Am Donnerstag, 08. August 2019, wurde der Karlsruher Sport-Club durch das DFB Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.  Das Sportgericht ist der Auffassung, der Karlsruher Sport-Club hätte sich die durch die Polizeibehörde der Stadt Karlsruhe genehmigte unabhängige Veranstaltung der Supporters Karlsruhe 1986 e.V. beim Deutschen Fußball-Bund genehmigen lassen müssen.

Die Supporters Karlsruhe 1986 e.V. als Veranstalter des „Wildparkabschieds“ teilen diese Rechtsauffassung ausdrücklich nicht! Als unabhängiger Fan-Dachverband sehen wir die Entscheidungshoheit über die Ausrichtung einer vom Fußballverband bzw. Spielbetrieb unabhängigen Veranstaltung als klare Kompetenzüberschreitung des DFB-Kontrollausschusses. Wurde gegen den Karlsruher Sport-Club wenige Wochen nach der Veranstaltung noch wegen des „Zündens von Pyrotechnik“ ermittelt, kommt der Verband heute zu der überraschenden Erkenntnis, dass es sich bei der gezeigten Pyroaktion durchaus um eine „ansehnliche und emotional ergreifende Veranstaltung“ gehandelt habe. Im Umkehrschluss sind wir uns aufgrund der heutigen Argumentation des Verbandes sicher, wäre der Wildpark ohne Pyrotechnik verabschiedet worden, hätte der DFB im Nachgang wegen einer fehlenden Genehmigung der Veranstaltung gar nicht erst ermittelt, was aus unserer Sicht tief in die Doppelmoral des Verbandes blicken lässt.

Der 1. Vorsitzende der Supporters Karlsruhe 1986 e.V. wurde während der Verhandlung kurzfristig als Zeuge angehört, allerdings fanden seine Ausführungen bzgl. Vorbereitung, Genehmigung und Ablauf der Veranstaltung keinerlei Berücksichtigung im Urteil. Hier scheint es, als würden die Richter gezielt die Augen vor der Wahrheit verschließen.

Aufgrund der Urteilsbegründung des Sportgerichts fragen wir uns, ob der Fußball-Verband als nicht staatliche Institution, die Entscheidungen einer Polizeibehörde und somit der Rechtsstaatlichkeit revidieren und dadurch in die Grundfreiheiten unabhängiger Dritter eingreifen kann und darf. Eine entsprechende juristische Bewertung gilt es für uns einzuholen.

Da sich der Karlsruher Sport-Club unserer Auffassung nach, nichts hat zu Schulden kommen lassen, bestärken wir den Verein, Revision gegen das Urteil einzulegen und den Weg durch die nachfolgenden Instanzen weiter zu beschreiten. Der Karlsruher Sport-Club kann sich hierbei auf unsere vollste Unterstützung verlassen.

Abschließend bleibt aber auch positiv anzumerken, dass die Teilnahme und Anhörung von Fanvertretern an einer Verhandlung des DFB-Sportgerichts ermöglicht wurde, was bisher ein Novum im Deutschen Fußball darstellt.