DFB-Urteil zum Wildparkabschied

Am Donnerstag, 08. August 2019, wurde der Karlsruher Sport-Club durch das DFB Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Das Sportgericht ist der Auffassung, der Karlsruher Sport-Club hätte sich die durch die Polizeibehörde der Stadt Karlsruhe genehmigte unabhängige Veranstaltung der Supporters Karlsruhe 1986 e.V. beim Deutschen Fußball-Bund genehmigen lassen müssen.
Die Supporters Karlsruhe 1986 e.V. als Veranstalter des „Wildparkabschieds“ teilen diese Rechtsauffassung ausdrücklich nicht! Als unabhängiger Fan-Dachverband sehen wir die Entscheidungshoheit über die Ausrichtung einer vom Fußballverband bzw. Spielbetrieb unabhängigen Veranstaltung als klare Kompetenzüberschreitung des DFB-Kontrollausschusses. Wurde gegen den Karlsruher Sport-Club wenige Wochen nach der Veranstaltung noch wegen des „Zündens von Pyrotechnik“ ermittelt, kommt der Verband heute zu der überraschenden Erkenntnis, dass es sich bei der gezeigten Pyroaktion durchaus um eine „ansehnliche und emotional ergreifende Veranstaltung“ gehandelt habe. Im Umkehrschluss sind wir uns aufgrund der heutigen Argumentation des Verbandes sicher, wäre der Wildpark ohne Pyrotechnik verabschiedet worden, hätte der DFB im Nachgang wegen einer fehlenden Genehmigung der Veranstaltung gar nicht erst ermittelt, was aus unserer Sicht tief in die Doppelmoral des Verbandes blicken lässt.